Die Schatzung durch die offizielle Schatzungskommission bezweckt eine fachlich fundierte Bewertung der Gartenhäuser sowie der Garteneinrichtungen und soll die spekulative Veräusserung verhindern.

In den folgenden Gartenarealen ist die Schatzungskommission tätig:

  • Jorden, Eymatt, Thormannmätteli, Zollikofen, Selhofen
  • In den übrigen Arealen auf Wunsch des Vorstandes

Die Schatzungskommission wird auf Verlangen der Vereine/Genossenschaften durch den FGVB einberufen. Eine Schatzung erfolgt in der Regel, wenn eine Kündigung vorliegt.

Schatzungsreglement
Abschreibungstabelle